Bürgerportal für Stuttgart Zuffenhausen
Dies bedeutet, dass von den Fußwegen in städtischen Grünanlagen nur die Hauptdurchgangswege geräumt und bestreut werden. Die übrigen Anlagenwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert.
Außerhalb der geschlossenen Ortslage werden nur die Verbindungswege mit besonderer Verkehrsbedeutung geräumt und bestreut. Die übrigen Fußgängerwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert.
Innerhalb der Stadt Stuttgart räumen und streuen die betreffenden Anlieger die Radwege als Bestandteil der gemeinsamen Rad- und Fußwege bei Schnee- und Eisglätte. Bei den selbständig oder getrennt angelegten Radwegen wird kein Winterdienst durchgeführt. Ausnahmen sind lediglich einige ausgewählte Strecken beziehungsweise solche Radwege, die niveaugleich auf Fahrbahnen verlaufen, die winterdienstlich betreut werden. Eine Beschilderung wird nicht angebracht.
Im Amtsblatt vom 17. November 2011 ist eine vollständige Liste der Geh- und Radwege veröffentlicht worden, auf denen der Winterdienst durchgeführt wird. Diese Ausgabe liegt zur Einsicht bei der Abteilung Kommunikation im Rathaus, beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart und seinen Betriebsstellen sowie bei allen Bezirksämtern und Polizeirevieren aus.
Für den Winter 2012/2013 gelten folgende Änderungen:
Ist man endlich dran geht es meist schnell und man darf bezahlen. Danach muss man ein Nummernschild besorgen. Da dies sofort sein muss, wird man genötigt die weit überhöhten Preise zu bezahlen die Vorort angeboten werden. Eigentlich sollte man sich.....
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