Bürgerportal für Stuttgart Zuffenhausen
Ausschließlich Schüler der Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien können Karten bis zu vier Frontmeter kaufen. Ein gültiger Schülerausweis ist am Veranstaltungstag der Aufsicht vorzulegen. Diese Regelung gilt nicht für Studenten.
Wird der Verkaufsplatz beim Flohmarkt nicht vom Schüler selbst belegt, verlieren die Karten ersatzlos ihre Gültigkeit. Eine Vertretung durch Erwachsene durch Aufzahlung ist ausgeschlossen.
Eine Teilnahme am Flohmarkt ohne Platzkarten ist nicht möglich. Die Durchführungsbestimmungen werden jeweils beim Erwerb der Platzkarten als Anlage ausgegeben.
Der Herbstflohmarkt findet auf den Plätzen Marktplatz, Karlsplatz, Schillerplatz, Kirchstraße, untere Hirschstraße und Dorotheenstraße entlang des Alten Schlosses bei jedem Wetter statt. Die Verkaufszeiten sind von 11 Uhr bis 18 Uhr.
Zum Verkauf dürfen antiquarische, gebrauchte und selbstgefertigte kunsthandwerkliche Artikel und Gegenstände, Sammlerstücke und Handarbeiten angeboten werden.
Nicht angeboten und verkauft werden dürfen Lebensmittel und Getränke aller Art; Artikel des Wochenmarktverkehrs (Blumen, Pflanzen etc.); Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile; Gift-, Arznei- und Rauschmittel; Schusswaffen und Munition jeglicher Art; Hieb- und Stoßwaffen; pyrotechnische Artikel sowie Neuware gleicher Art in großen Mengen.
Pavillons mit einer Tiefe von drei Meter sind nicht zugelassen.
Folgende Parkhäuser sind an diesem Tag geöffnet:
Rathausgarage, Tiefgarage Schwabenzentrum, Parkgarage Schillerplatz, Parkhaus Züblin und das Parkhaus Landesbibliothek.
Das man die Grunderwerbsteuer umgehen kann haben vor allen große Unternehmen erkannt. Die machen eine GmbH auf und bringen die Immobilie darin ein. Bei großen Immobilien sind die Kosten zu vernachlässigen. Im Falle eines Verkaufs wird dann die gesa.....
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