Die Höhe bei Vollzeitkräften beträgt 100 Euro, Beschäftigte in Teilzeit bekommen einen entsprechenden Anteil. Drei Jahre lang wird die Zulage in vollem Umfang gezahlt, anschließend erfolgt eine Abschmelzung von jeweils einem Viertel jährlich, bis sie schließlich nach Ablauf des sechsten Jahres ganz entfällt.
Die betroffenen Personen sollten sich gleich nach ihrer Einreise in das Land Baden-Württemberg bei der zuständigen Ortspolizeibehörde/dem Ordnungsamt ihres Wohnsitzes melden und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Dies kann entweder die ei.....
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