Bürgerportal für Stuttgart Zuffenhausen
Vom 14. Oktober bis zum 8. November können sich interessierte Jugendliche bewerben. Gibt es genügend Kandidaten, wird vom 13. bis zum 31. Januar an den Stuttgarter Schulen, den Jugendhäusern und per Briefwahl gewählt. Das aktive und passive Wahlrecht hat jeder Jugendliche, der am letzten Wahltag 14, aber noch nicht 19 Jahre alt ist. Die Nationalität spielt keine Rolle, jedoch müssen die Jugendlichen seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Stadtbezirk wohnen. Alle rund 24 500 Wahlberechtigten erhalten die notwendigen Unterlagen mit der Post nach Hause.
Warum in Sollingen ein zweiter Standort eingerichtet und betrieben wird, muss an historischen Gegebenheiten liegen. Wirtschaftlich scheint es nicht.
Die meisten Bürger rund um .....
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