Bürgerportal für Stuttgart Zuffenhausen
Diese Akten können künftig nur nach vorheriger schriftlicher Anforderung per E-Mail an BSBauen@stuttgart.de eingesehen werden. Die Akten sind in der Regel bei Maileingang bis 14 Uhr am nächsten Arbeitstag ab 11 Uhr verfügbar. Der ausgelagerte Aktenbestand wird im Internet unter Bauen in Stuttgart regelmäßig aktualisiert.
Für umfangreiche Akteneinsichten oder um sicherzustellen, dass die Akten verfügbar sind, wird generell empfohlen, die Akten schriftlich vorzubestellen.
Ende 2019 haben sich die Anforderungen an Karussells und Wippgeräte verändert.
Aber auch andere Teile der bisherigen Spielplatznormen wurden überarbeitet. So wurden beispielsweise neu Bode.....
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