Bürgerportal für Stuttgart Zuffenhausen
Der Frühling beginnt und schon sieht man Tische, Stühle und Warenauslagen vor Cafés und Geschäften stehen. Das Amt für öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass die gewerbliche Nutzung des öffentlichen Raumes immer eine Sondernutzung darstellt. Deshalb müssen alle mobilen Elemente im öffentlichen Raum, insbesondere Warenauslagen, Tische und Stühle, beim Amt für öffentliche Ordnung genehmigt werden.
Die Stadt setzt hierbei auf eine breite Kooperation von Gewerbe, Handel und Gastronomie, denn nur gemeinsam kann die Attraktivität der Stadt bewahrt und gesteigert werden.
Nähere Informationen zur genehmigungsfähigen Sondernutzung sowie entsprechende Antragsformulare gibt es im Internet unter www.stuttgart.de/strassenwirtschaften.
Recycling von Teppichen bietet keiner an. Nur hochwertige Teppiche kann man tatsächlich aufarbeiten und wieder verkaufen. Daher gehören Teppiche und Teppichboden zum Restmüll
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